Satzung

SATZUNG der Stiftung Erinnerung, Bildung, Kultur ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Die Stiftung Erinnerung, Bildung, Kultur wirkt auf Grundlage des Stiftungsgesetzes vom 6. April 1984 (Dz.U. /Gesetzblatt/ von 2016.40) sowie der vorliegenden Satzung. Die Stiftung ist rechtsfähig. Die Stiftungsaufsicht führt der zuständige Fachminister. § 2 Sitz der Stiftung ist Koźlice in der Gemeinde Zgorzelec. … Satzung weiterlesen